Krankenversicherung

Information zur Beitragsrückerstattung

Ihre Gesundheit ist Ihnen wichtig. Deshalb haben Sie sich mit Ihrer Victoria Krankenversicherung für ausgezeichneten Versicherungsschutz und erstklassigen Service entschieden. Wir belohnen Ihr gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten mit einer attraktiven Beitragsrückerstattung: Wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, bekommen Sie bis zu fünf Monatsbeiträge zurück!


Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung
Sie erhalten eine Beitragsrückerstattung, wenn Sie für mindestens 2 Kalenderjahre in allen versicherten Tarifen keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

Bei mehreren versicherten Personen (z.B. Familien) hat jede Person einen eigenen Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Es spielt also keine Rolle, ob die anderen Versicherten innerhalb Ihres Vertrages Leistungen für sich beansprucht haben.

Kinder und Jugendliche erhalten ebenfalls eine Beitragsrückerstattung.

Ihr Vorteil:
Als erstes volles Kalenderjahr gilt bereits das Jahr des Versicherungsbeginns, auch wenn es sich um wenige Monate handelt.


Bitte beachten Sie
  • Ob ein Kalenderjahr leistungsfrei ist, richtet sich bei Arztrechnungen nach dem Behandlungsdatum, bei Rezepten und Hilfsmitteln nach dem Kauf-/Bezugsdatum.
  • Für Jahre, in denen eine Anwartschaft/Ruhezeit besteht, gibt es keine Beitragsrückerstattung. Nach Beendigung der Anwartschaft/Ruhezeit beginnt der Vergabezeitraum von neuem.
  • Sie dürfen nicht mit der Zahlung Ihrer Beiträge im Rückstand sein.
  • Das Vertragsverhältnis muss zum Auszahlungstermin ungekündigt bestehen, und es muss mindestens ein begünstigter Tarif versichert sein.

Höhe der Beitragsrückerstattung

Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist nach der Anzahl der leistungsfreien Jahre gestaffelt – so erhalten Sie im Laufe der Zeit bis zu fünf Monatsbeiträge zurück.

Maßgebend für die Berechnung der Beitragsrückerstattung ist der durchschnittliche Monatsbeitrag der begünstigten Tarife bzw. Tarifanteile für ambulante und zahnärztliche Behandlung im abgelaufenen Kalenderjahr. Die Auszahlung der Rückerstattung erfolgt dann automatisch im darauffolgenden Jahr.

Die Beitragsrückerstattung ist vom Unternehmenserfolg abhängig. Über die Vergabe der Beitragsrückerstattung (u.a. deren Höhe) wird jedes Jahr durch den Vorstand mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders neu entschieden (§ 4 Abs. 12c MB/KK 2009).

Nach leistungsfreien
Kalenderjahren
1 2 3 4 5 6 usw.
Erstattung Anzahl
Monatsbeiträge
- 2 3 4 5 5 5


Tarife mit Beitragsrückerstattung

Ambulante Tarife
AB/ABK Voll- und Beihilfeversicherung
AN Voll- und Beihilfeversicherung mit Heilpraktikerbehandlung /Naturheilverfahren
ABA Beihilfeversicherung für Beamte in der
Ausbildung
AC Zusatzversicherung
Zahntarife
ZB/ZBK Voll- und Beihilfeversicherung
ZS Vollversicherung
ZBA Beihilfeversicherung für Beamte in der
Ausbildung
Kompakttarife
XL Vollversicherung mit hoher Selbstbeteiligung
MC Vollversicherung mit Hausarztprinzip
ET Vollversicherung für Einsteiger
BSS/BSS1 Vollversicherung für die neuen Bundesländer
Kompakttarife für Ärzte und Zahnärzte
AV Vollversicherung für Ärzte
ZV Vollversicherung für Zahnärzte

Eine Beitragsrückerstattung erhalten Sie aus den Tarifen für ambulante und zahnärztliche Behandlung. Berücksichtigt werden daher
  • in den Tarifen AB, ABK, ABA, AN, ANK, AC, ZB, ZBK, ZBA und ZS 100% des Beitrags.

Bei den Kompakttarifen, die auch stationäre Leistungen enthalten, wird für die Beitragsrückerstattung der Anteil für ambulante und zahn-ärztliche Behandlung in diesen Tarifen zugrunde gelegt. Dies bedeutet
  • in den Tarifen XL, MC, AV und ZV 65% des Beitrags,
  • in den Tarifen ET und BSS/BSS1 70% des Beitrags.

Vorsorge wird bei uns groß geschrieben

Kostenbewusst zu handeln, bedeutet natürlich nicht, dass Sie auf medizinische Versorgung verzichten sollen. Ganz im Gegenteil: Gesundheitsbewusstsein zeichnet sich vor allem auch dadurch aus, regelmäßig wichtige Vorsorge- und Prophylaxe- Untersuchungen wahrzunehmen.

Nutzen Sie also die Chance dieser Vorsorgemaßnahmen, denn die Inanspruchnahme hat keinen Einfluss auf die Auszahlung Ihrer Beitragsrückerstattung.


Wir beraten Sie gerne

Profitieren auch Sie von den Vorteilen der Beitragsrückerstattung – wir informieren Sie gerne persönlich!


Ihre Vorteile auf einen Blick
  • Für Leistungsfreiheit erhalten Sie bis zu fünf Monatsbeiträge zurück.
  • Kostenbewusstes Verhalten bedeutet geringere Leistungsausgaben, davon profitieren alle Versicherten durch stabilere Beiträge.
  • Auch Angestellte erhalten die gesamte Beitragsrückerstattung.
  • Sie erhalten die Beitragsrückerstattung natürlich auch, wenn Sie Rechnungen für Vorsorgeunter-suchungen und Zahnprophylaxe einreichen.

Unser Tipp

Sammeln Sie Ihre Rechnungen im Laufe des Kalenderjahres. Prüfen Sie dann am Ende des Kalenderjahres, ob die Summe der zu erwartenden Erstattungsleistungen höher ist als Ihr Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Bei Auslandsreisen empfehlen wir den Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung. So bleibt Ihnen auch bei einem Arztbesuch im Ausland Ihr Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung erhalten.


Weiterführende Informationen

Fragen? Rufen Sie uns an:
01803-123455 (9 ct/Min. aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk­höchstpreis: 42 ct/Min.)

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