Information zur Beitragsrückerstattung
Ihre Gesundheit ist Ihnen wichtig. Deshalb haben Sie sich mit Ihrer Victoria Krankenversicherung für ausgezeichneten
Versicherungsschutz und erstklassigen Service entschieden. Wir belohnen Ihr gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten
mit einer attraktiven Beitragsrückerstattung: Wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, bekommen Sie bis zu fünf
Monatsbeiträge zurück!
Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung
Sie erhalten eine Beitragsrückerstattung, wenn Sie für mindestens 2 Kalenderjahre in allen versicherten Tarifen keine
Leistungen in Anspruch genommen haben.
Bei mehreren versicherten Personen (z.B. Familien) hat jede Person einen eigenen Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Es
spielt also keine Rolle, ob die anderen Versicherten innerhalb Ihres Vertrages Leistungen für sich beansprucht haben.
Kinder und Jugendliche erhalten ebenfalls eine Beitragsrückerstattung.
Ihr Vorteil:
Als erstes volles Kalenderjahr gilt bereits das Jahr des Versicherungsbeginns, auch wenn es sich um wenige Monate handelt.
Bitte beachten Sie
- Ob ein Kalenderjahr leistungsfrei ist, richtet sich bei Arztrechnungen nach dem Behandlungsdatum, bei Rezepten und Hilfsmitteln nach dem Kauf-/Bezugsdatum.
- Für Jahre, in denen eine Anwartschaft/Ruhezeit besteht, gibt es keine Beitragsrückerstattung. Nach Beendigung der Anwartschaft/Ruhezeit beginnt der Vergabezeitraum von neuem.
- Sie dürfen nicht mit der Zahlung Ihrer Beiträge im Rückstand sein.
- Das Vertragsverhältnis muss zum Auszahlungstermin ungekündigt bestehen, und es muss mindestens ein begünstigter Tarif versichert sein.
Höhe der Beitragsrückerstattung
Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist nach der Anzahl der leistungsfreien Jahre gestaffelt – so erhalten Sie im Laufe
der Zeit bis zu fünf Monatsbeiträge zurück.
Maßgebend für die Berechnung der Beitragsrückerstattung ist der durchschnittliche Monatsbeitrag der begünstigten Tarife
bzw. Tarifanteile für ambulante und zahnärztliche Behandlung im abgelaufenen Kalenderjahr. Die Auszahlung der
Rückerstattung erfolgt dann automatisch im darauffolgenden Jahr.
Die Beitragsrückerstattung ist vom Unternehmenserfolg abhängig. Über die Vergabe der Beitragsrückerstattung (u.a. deren
Höhe) wird jedes Jahr durch den Vorstand mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders neu entschieden (§ 4 Abs. 12c MB/KK
2009).
Nach leistungsfreien Kalenderjahren |
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6 |
usw. |
Erstattung Anzahl Monatsbeiträge |
- |
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5 |
5 |
5 |
Tarife mit Beitragsrückerstattung
| Ambulante Tarife |
| AB/ABK |
Voll- und Beihilfeversicherung |
| AN |
Voll- und Beihilfeversicherung mit Heilpraktikerbehandlung /Naturheilverfahren |
| ABA |
Beihilfeversicherung für Beamte in der Ausbildung |
| AC |
Zusatzversicherung |
| Zahntarife |
| ZB/ZBK |
Voll- und Beihilfeversicherung |
| ZS |
Vollversicherung |
| ZBA |
Beihilfeversicherung für Beamte in der Ausbildung |
| Kompakttarife |
| XL |
Vollversicherung mit hoher Selbstbeteiligung |
| MC |
Vollversicherung mit Hausarztprinzip |
| ET |
Vollversicherung für Einsteiger |
| BSS/BSS1 |
Vollversicherung für die neuen Bundesländer |
| Kompakttarife für Ärzte und Zahnärzte |
| AV |
Vollversicherung für Ärzte |
| ZV |
Vollversicherung für Zahnärzte |
Eine Beitragsrückerstattung erhalten Sie aus den Tarifen für ambulante und zahnärztliche Behandlung.
Berücksichtigt werden daher
- in den Tarifen AB, ABK, ABA, AN, ANK, AC, ZB, ZBK, ZBA und ZS 100% des Beitrags.
Bei den Kompakttarifen, die auch stationäre Leistungen enthalten, wird für die Beitragsrückerstattung der Anteil für
ambulante und zahn-ärztliche Behandlung in diesen Tarifen zugrunde gelegt. Dies bedeutet
- in den Tarifen XL, MC, AV und ZV 65% des Beitrags,
- in den Tarifen ET und BSS/BSS1 70% des Beitrags.
Vorsorge wird bei uns groß geschrieben
Kostenbewusst zu handeln, bedeutet natürlich nicht, dass Sie auf medizinische Versorgung verzichten sollen. Ganz im
Gegenteil: Gesundheitsbewusstsein zeichnet sich vor allem auch dadurch aus, regelmäßig wichtige Vorsorge- und Prophylaxe-
Untersuchungen wahrzunehmen.
Nutzen Sie also die Chance dieser Vorsorgemaßnahmen, denn die Inanspruchnahme hat keinen Einfluss auf die Auszahlung Ihrer Beitragsrückerstattung.
Wir beraten Sie gerne
Profitieren auch Sie von den Vorteilen der Beitragsrückerstattung – wir informieren Sie gerne persönlich!
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Für Leistungsfreiheit erhalten Sie bis zu fünf Monatsbeiträge zurück.
- Kostenbewusstes Verhalten bedeutet geringere Leistungsausgaben, davon profitieren alle Versicherten durch stabilere Beiträge.
- Auch Angestellte erhalten die gesamte Beitragsrückerstattung.
- Sie erhalten die Beitragsrückerstattung natürlich auch, wenn Sie Rechnungen für Vorsorgeunter-suchungen und Zahnprophylaxe einreichen.
Unser Tipp
Sammeln Sie Ihre Rechnungen im Laufe des Kalenderjahres. Prüfen Sie dann am Ende des Kalenderjahres, ob die Summe der zu
erwartenden Erstattungsleistungen höher ist als Ihr Anspruch auf Beitragsrückerstattung. Bei Auslandsreisen empfehlen wir
den Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung. So bleibt Ihnen auch bei einem Arztbesuch im Ausland Ihr
Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung erhalten.